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Flex Care - Reise ohne Sorgen

Ihr möchtet einen Gutschein verschenken, seid Euch aber unsicher, da das Reisen aktuell mit gewissen Beschränkungen einhergeht? Oder Eure Reise kann aufgrund einer Reisewarnung für Eure Destination nicht stattfinden und Ihr fragt Euch, wie Ihr mit Eurer Buchung umgehen könnt? Keine Sorge, für diesen Fall haben wir verschiedene Möglichkeiten für Euch eingerichtet, welche nicht nur für Eure Sicherheit sorgen, sondern auch problemloses Buchen ermöglichen sollen. Mit unserem Flex Care Service könnt Ihr Euren Gutschein flexibel umtauschen und Euch für einen anderen Gutschein entscheiden, in welchem andere Hotels und Destinationen zur Verfügung stehen. Auch eine Umbuchung auf einen anderen Termin möchten wir Euch problemlos ermöglichen. Hinzu kommt eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer im Falle einer nicht möglichen Einlösung/Buchung.

Flex Care Service

  • Gutschein-Hopping: Wandelt Euren Gutschein in einen anderen Themengutschein um. 1
  • Flexible Umbuchung: Verschiebt Euren Reisezeitraum in die Zukunft. 2
  • Verlängerung der Gültigkeit: Selbstverständlich könnt Ihr als Reisende die Dauer einer bestehenden Reisewarnung nicht beeinflussen. Daher verlängern wir für Euch die Gültigkeit Eures Gutscheines für die Zeit, in der die äußeren Umstände die Reise an Euer Reiseziel beeinflussen. So entsteht Euch kein Nachteil, sollte dieser Fall eintreffen.
  • Notfall-Service: Solltet Ihr während einer akut eintretenden Reisewarnung vor Ort sein, kümmern wir uns natürlich um eine reibungslose Heimreise.
  • Freie Übertragung: Solltet Ihr Eure Reise nicht wahrnehmen können, kann eine andere Person Eurer Wahl die Reise für Euch antreten. Voraussetzung dafür ist, dass der Gutschein noch nicht eingelöst wurde und falls doch, dieser keine personalisierten Ticketleistungen enthält.

1 Bei einer Wertdifferenz erstatten wir 80 % der Differenz zurück.

2 Bitte beachtet bei der Einlösung, dass Eure gewählte Zimmerkategorie
mit „Flex Care“ gekennzeichnet ist.


Wann greift Flex Care?

Unser Flex Care Service greift bei Gutscheinkäufen und Gutscheineinlösungen sowie direkt gebuchte Paketreisen, die aus einer Übernachtung und einer Ticketleistung bestehen.

Ob die Reise erheblich beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht etwa von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab.

1. Gutscheine:
Vor der Einlösung: Wenn Ihr einen Gutschein erworben, diesen aber noch nicht eingelöst habt, so könnt Ihr diesen gegen einen anderen Gutschein austauschen. Wichtig ist, dass die Destinationen im ursprünglichen Gutschein nicht bereist werden können oder aber die Einlösung auf unbestimmte Zeit nicht möglich ist. Zusätzliche Preisdifferenzen müssen als Aufpreis entrichtet werden. Nach der Einlösung: Solltet Ihr bereits Euren Gutschein eingelöst haben und für Euer Reiseziel wird eine Reisewarnung ausgesprochen, so könnt Ihr die Reise selbstverständlich umbuchen oder stornieren. Eine Stornierung ist jedoch nur möglich, wenn die Rede von „ungewöhnlichen Umständen“ ist. Ist in Eurem Gutschein eine nicht stornierbare Teilleistung (zum Beispiel personalisierte Tickets) inkludiert, so kann die Reise nur auf
einen anderen Zeitpunkt umgebucht werden. Bei der Auswahl des neuen Termins würden wir Euch selbstverständlich über eine eventuelle Steigerung bzw. Reduktion der Reisekosten vorab informieren.

2. Paketreisen und Hotelarrangements:
Habt Ihr eine Reise direkt über unser Portal gebucht und es tritt der Fall einer Reisewarnung für Eure gewählte Destination ein, können wir die Reise stornieren (Ausnahme bei nicht stornierbaren Teilleistungen). In diesem Fall können wir Eure Reise umbuchen oder nur die Hotelleistung stornieren. In der Regel sind die personalisierten Tickets jedoch meist sehr lange gültig und können zu einem anderen Zeitpunkt verwendet werden. Wer nicht stornieren möchte, sondern den Geldwert in eine andere Reise investieren möchte, bekommt einen Wertgutschein, welcher 3 Jahre gültig ist und für alle Reisen beliebig verwendet werden kann.


Hintergrundwissen - Höhere Gewalt, Reisewarnungen und Risikogebiete

Wann ist von höherer Gewalt die Rede?
Laut Defnition beschreibt der Begriff „höhere Gewalt“ ein von außen kommendes und unabwendbares Ereignis, das durch Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführt wird.

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

Im Klartext bedeutet das, dass höhere Gewalt gemäß Reiserecht ein beeinträchtigendes Ereignis ist, welches zum Zeitpunkt der Buchung, und des damit einhergehenden Abschlusses des Reisevertrages, nicht zu erwarten war.


Was fällt gemäß Reiserecht unter höhere Gewalt?
Ob ein Ereignis als höhere Gewalt gemäß Reiserecht einzuordnen ist, kann nicht pauschal bestimmt werden. Dabei sind insbesondere die Umstände des individuellen Falls zu bewerten. Allerdings lassen sich aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ein paar generelle Aussagen treffen.

  • Naturkatastrophen wie Waldbrände, Erdbeben, Tsunamis
  • Epidemien wie COVID-19 / SARS-CoV-2
  • Kriege und politische Unruhen
  • Streik

Dabei gilt es allerdings zu prüfen, inwieweit tatsächlich eine konkrete Gefahr für die Durchführung der Reise besteht. So rechtfertigt die Angst vor möglichen Auswirkungen entsprechende Ansprüche aufgrund von höherer Gewalt in der Regel nicht.

Was genau ist eine Reisewarnung?
Wird eine Reisewarnung ausgesprochen, dann rät das Auswärtige Amt dringend von einer nicht notwendigen und touristischen Reise in das entsprechende Reiseziel ab. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein Reiseverbot, dafür aber um einen ernst zu nehmenden Appell. Reisende dürfen in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie eine Reise antreten möchten. Allerdings kann eine Reisewarnung rechtliche Auswirkungen haben. So kann es sein, dass beispielsweise Reisekrankenversicherungen ihre Gültigkeit verlieren oder Einreisebeschränkungen und Quarantänevorschriften zum Tragen kommen. Eine Reisewarnung wird ausgesprochen, wenn ein Land bzw. eine Region als Risikogebiet eingestuft wird.


Was ist ein Risikogebiet?
Wenn ein Land bzw. eine Region beispielsweise aufgrund einer Pandemie wie COVID-19, als Risikogebiet eingestuft wird, geschieht das nicht ohne Grund. Die Entscheidung wird nach einer eingängigen Analyse gemeinsam durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat getroffen. Andersherum hängt die Aufebung der Reisewarnung von einer Besserung der Infektionslage ab. Dabei kommt es nicht auf Momentaufnahmen an, sondern auf einen stabilen Trend in den Zahlen. Erst, wenn tatsächlich ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, wird ein Gebiet als sogenanntes
Risikogebiet ausgewiesen.

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